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das firmenturnier des jahres
DIE BUSINESS COPA KOMMT NACH SOEST!
Die 2. Business Copa präsentiert von Physio Plus Soest wird dieses Jahr am Rasenplatz am Schulzentrum in Soest stattfinden. Am 29.06.24 werden sich regionale Unternehmen auf dem Fussballfeld gegenüberstehen!
Wer ist die fitteste Firma im Umkreis & wer hat die besten Kicker? Wir finden es heraus!
Ihr Team hat das Zeug dazu? Dann seien Sie schnell und melden Sie sich an, denn die Plätze sind begrenzt.
Wir freuen uns darauf Sie & Ihr Team in Action zu sehen.
was gibt’s zu gewinnen?
1. PLATZ
1x VIDEOSHOOT (à 5 Std. Vor-Ort-Produktion) inkl. PRODUKTION IMAGEVIDEO
mit VIBED. MARKETING LAB
3x GUTSCHEIN für eine MT-BEHANDLUNG
bei PHYSIO PLUS SOEST
1x FASS BIER
WERTMARKEN IM WERT VON 150 €
RÜCKBLICK RÜCKBLICK RÜCKBLICK
REGELWERK
ALLGEMEIN
Die Ablauforganisation des Turnieres obliegt dem Veranstalter. Fairness ist das oberste Gebot ! Fußball-Regeln und Spielbestimmung Fußballspiele auf dem Platz werden, soweit die Durchführungsbestimmungen des Veranstalters keine Abweichung vorsehen, nach den Regeln und Durchführungsbestimmungen sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und seinen Mitgliedsverbänden ausgetragen. Die Spiele werden von geschulten Schiedsrichtern des Veranstalters geleitet. Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen, die nicht angefochten werden können. Das Ergebnis gibt allein der Schiedsrichter bekannt.
1. ABSATZ
Spielfeld
Gespielt wird auf Rasenplätzen. Strafraum ist der eingezeichnete Bereich vor dem Tor. Strafstoßpunkt ist der markierte Punkt vor dem Tor. Es wird auf Kleinfeldtore gespielt.
Mannschaftsstärke
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spieler:innen, von denen gleichzeitig vier Feldspieler und ein Torwart eingesetzt werden dürfen.
Bitte die TEILNAHMEBEDINGUNGEN beachten!
Schienbeinschoner – PFLICHT!
Um die Verletzungsgefahr optimal zu verringern, sind Schienbeinschoner für jede:n teilnehmende:n Spieler:in Pflicht! Die Schienbeinschoner können bei der Anmeldung mit erworben werden. AM Turniertag selbst können nur im Notfall noch Schienbeinschoner erworben werden, allerdings sollte jede:r Spieler:in selbst dafür Sorge tragen.
Schuhwerk
Es darf mit jeglicher Form von Fußballschuhen gespielt werden.
Bekleidung
Die Spieler:innen müssen einheitlich gekleidet sein, damit die verschiedenen Mannschaften unterschieden werden können. Die einheitlichen Trikots sind in der Anmeldegebühr mit inbegriffen, die Farbe kann hier selbst ausgewählt werden. Treffen zwei Teams mit verwechselbaren Trikots aufeinander, so wird die anstoßende Mannschaft dazu bestimmt, andersfarbige Leibchen über die eigenen Trikots zu ziehen. Diese werden vom Veranstalter bereitgestellt.
2.ABSATZ
Anstoß
Die erstgenannte Mannschaft im Spielplan führt den Anstoß aus.
Spielzeit
Die Spiele sollen pünktlich durchgeführt werden. Mannschaften, die zum festgelegten Zeitpunkt nicht erscheinen, werden mit 0:3 Toren und 0 Punkten belastet. Die Spielzeit beträgt mindestens 10 Minuten. Die Spielzeit wird durch von der Turnierleitung eingesetzte Schiedsrichter festgestellt.
Freistoß
Alle Freistöße werden indirekt ausgeführt.
Torwartregeln
Der Torwart darf einen Rückpass aufnehmen allerdings nicht mit der Hand. Wird der Ball hinter der Linie direkt vom Gegner ohne Bedrängung aufgenommen, so gilt die Vorteilsregel. Aus dem Fuß heraus darf der Torwart den Ball über die Mittellinie spielen, außer bei einem Abstoß oder Abschlag aus der Hand. Die Position des Torhüters kann im Gegensatz zum Rest nur während einer Spielunterbrechung gewechselt werden und muss für den Schiedsrichter klar erkennbar angezeigt werden.
Abseits
Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Rohes Spiel
Rohes Spiel, insbesondere jegliche Form von absichtlichen Grätschen wird abgepfiffen. Weitere Bestrafungen liegen im Ermessen des Schiedsrichters.
Strafstoß
Bei der Ausführung des Strafstoßes müssen sich die Spieler außerhalb des Strafraumes und innerhalb des Spielfeldes befinden, sowie mindestens fünf Schritte vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. Bei der Ausführung darf der ausführende Spieler einen Anlauf von maximal drei Schritten nehmen.
Einwurf
Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen.
3.ABSATZ
Gelbe Karte
Bei Feldverweis mit gelber Karte scheidet der/die betroffene Spieler:in für zwei Minuten aus dem Spiel aus. Die Mannschaft kann sich wieder vervollständigen, sobald die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt. Werden zwei Spieler gleichzeitig mit gelb bestraft, müssen beide Mannschaften mit der vorhandenen Spielerzahl weitermachen.
Rote Karte
Bei einem Feldverweis mit roter Karte muss der/die Spieler:in mindestens ein Spiel aussetzen und je nach Schwere des Vergehens entscheidet das Schiedsgericht bis zum Turnierausschluss. Er/Sie kann im Spiel nicht ersetzt werden, d.h. seine Mannschaft muss das Spiel in Unterzahl beenden. Bei groben Verstößen gegen die Gebote der Fairness und des Anstandes erfolgt direkter Ausschluß des Spielers/der Spielerin. In besonders schwerwiegenden Fällen der gesamten Mannschaft. Es sollte aber auch ein jede:r Aktive:r bedenken, das er/sie seine Firma repräsentiert.
Achtung !
Werden gleichzeitig ein:e Spieler:in mit rot und ein:e Spiele:r mit gelb bestraft, so muss die Mannschaft mit der Gelb Strafe bis zum Ablauf von 2 Minuten, auch bei Gegentor, weiterspielen!
4. ABSATZ
Spielerwechsel
Das Auswechseln von Spieler:innen ist fliegend ohne Ansage gestattet, wenn Ein- und Austritt an gleicher Stelle erfolgen.Verlässt ein:e Spieler:in hinter dem gegnerischen Tor das Spielfeld und wird durch eine:n Spieler:in von der Bank am eigenen Tor ersetzt, so hat die Mannschaft eine:n Spieler:in zu viel auf dem Feld. Der/die zu früh gekommene Spieler:in ist zu verwarnen und das Spiel mit einem indirekten Freistoß für den Gegner fortzusetzen. Ausnahme bei Verletzungen! Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Zahl von Spieler:innen auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der/die Spieler:in, der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit der gelben Karte zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertungen bei verschuldetem Spielabbruch.
Wertung der Tore
Tore können nicht aus der eigenen Hälfte direkt erzielt werden. Schießt ein Spieler, auch der Torwart, aus der eigenen Hälfte direkt auf das gegnerische Tor und der Ball wird von einem anderen Spieler, egal welcher Mannschaft, abgefälscht, so zählt das Tor. Geht er direkt rein, wird das Spiel mit Abstoß fortgesetzt.
5. ABSATZ
Spielsystem
Der Spielplan wird nach den vorhandenen Anmeldungen erstellt. Es gibt in der Regel eine Gruppen und anschließend eine K.O.Phase. Spielwertung Die Spiele werden nach den geltenden Regelungen des DFB gewertet. Gleichstand bei Gruppenspielen Bei Punktgleichheit in der Gruppenphase zählt erst das Torverhältnis und dann der direkte Vergleich. Gleichstand in Entscheidungsspielen Bei Unentschieden in Entscheidungsspielen wird die Partie durch das Strafstoßschießen entschieden. Jede Mannschaft stellt zuerst drei Schützen. Sollte danach kein Sieger feststehen, wird so lange weiter geschossen, bis ein Team einen Vorteil erlangt.
Schiedsgericht
Die Turnierleitung und die Schiedsrichter:innen bilden das Schiedsgericht.
Haftungsausschuss
Der Veranstalter und die jeweiligen Platzbetreiber übernehmen keine Haftung für Personen und Sachschäden. Die Spieler:innen nehmen auf eigene Verantwortung am Turnier teil. Sämtliche Umkleidekabinen bleiben unverschlossen.
DSGVO
Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der/die Teilnehmer:in der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken. Der Anbieter gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Für Fragen und Anträge auf Löschung Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: Physio Plus Soest GmbH, Oestinghauser Straße 38-40, 59494 Soest, 02921 9432005
Hier geht es zur detaillierten Datenschutzvereinbarung der Physio Plus Soest GmbH
agb
1. ANWENDUNGSBEREICH - GELTUNG
Veranstalter ist die Firma: Physio Plus Soest GmbH, Oestinghauser Straße 38-40, 59494 Soest. Gerichtsstand: Soest 1. Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Änderungen, die der Veranstalter im Internet oder Schriftform bekannt gibt, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil
2. TEILNAHMEBEDINUNGEN - SICHERHEITSMAßNAHMEN
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede/r, die/der das 16. (Teilnehmer/innen) bzw. 18. Lebensjahr (Teamleader/innen) vollendet hat. Teilnehmer/innen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Betreuungsperson am „Business Copa“ teilnehmen. Die Teilnahme am „Business Copa“ unter Verwendung von Sportgeräten, die in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen oder Besucher/innen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden. (2) Alle zur Absolvierung des Turniers erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Ordnungspersonal etc.) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder Besucher/innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen und durchzusetzen.
3. ANMELDUNG - TEILNEHMERBEITRAG - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - RÜCKERSTATTUNG
(3.1) Die Anmeldung kann ausschließlich als Online-Anmeldung über diese Seite im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefon und E-Mail sind nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Rückbestätigung gültig. (3.2) Maßgeblich für die Berechnung des Startgeldes ist der Tag der abgeschlossenen Anmeldung. (3.3) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung. Kosten, die durch Rücklasten aufgrund fehlerhaft angegebener Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Besucher/innen. (3.4) Der Teamleader bestätigt mit Anerkennung der AGB, dass er für das von Ihm angegebene Unternehmen zur Anmeldung autorisiert ist. (3.5) Der Veranstalter versendet an alle Teamleader nach abgeschlossener Anmeldung eine Teilnahmebestätigung per Mail mit einer Liste der für die Firma startenden Teilnehmer. Die Start-Unterlagen werden nach Schließung des Anmeldeportals den Teamleadern zugesandt. (3.6) Tritt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre/seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. (3.7) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o. ä. abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. (3.8) Sollten Teilnehmer/innen die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS - HAFTUNGSBEGRENZUNG
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und keine Rückzahlungspflicht der Teilnehmergebühr. (2) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für in Verwahrung gegebene Kleidungsstücke und Taschen. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Qualität und Funktionalität von Gratisgaben (Startunterlagen) sowie die durch diese möglicherweise verursachten Schäden (etwa Abfärbungen o.Ä.)
5. DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG
(1) Die bei der Anmeldung von den Teilnehmer/in dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. (2) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer/seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen sowie digitalen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und zu u.a. Zu Marketingzwecken veröffentlicht werden. (3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. (4) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens, Vornamens, Firma, ihrer/seiner Startnummer in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. (5) Die Aufnahme des Firmennamens in das Adressfeld beim Versand von persönlichen veranstaltungsrelevanten Unterlagen erfolgt aus versandtechnischen Gründen.
6. AKZEPTANZ
Mit der Bestätigung zur Anerkennung der ABG bei der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese AGB uneingeschränkt an.
KONTAKT
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Tel.: 0175 9411118
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Mo-Do: 7.00 - 20.00 Uhr
Fr: 7.00 - 18.00 Uhr